Für einen Jugendlichen über 18 ist es Pflicht, einem Unterricht zu folgen, um weiterhin Familienzulagen zu beziehen.
Die Einschreibung als Arbeitssuchender ist nicht verpflichtend, ermöglicht jedoch, während der Berufseingliederungszeit weiter Anrecht auf Familienzulage zu haben.
Krankenversicherung
Im Prinzip kann ein Jugendlicher unter 25 zu Lasten seiner Eltern bleiben, sofern er keine Einkünfte hat. Dies gilt also auch für den Jugendlichen, der sein Studium abbricht und/oder sich als Arbeitssuchender einschreibt.
Neues Studium?
Wenn du dich entschließt, ein neues Studium zu beginnen, meldest du dich beim Arbeitsamt und brichst deine Berufseingliederungszeit ab. Falls du die Bedingungen zum Erhalt des Kindergeldes wieder erfüllst, werden deine Eltern die Zulage erneut erhalten.
David Langela, Infotreff Eupen - Bild: istockphoto