Die Infozentren haben Tipps und Ratschläge für Jugendliche und Eltern rausgesucht, die bei Verhandlungen um das Taschengeld helfen können. Fest steht, dass Eltern nicht verpflichtet sind, ihren Kindern ein Taschengeld zu zahlen.
Es wird jedoch allgemein empfohlen, spätestens ab dem zehnten Lebensjahr ein Taschengeld zu zahlen, damit Kinder den Umgang mit Geld auch lernen können. So lernen Kinder durch das Taschengeld den praktischen Umgang mit Münzen und Scheinen, sich eine bestimmte Summe für eine Zeit einzuteilen, zu sparen, Preise zu vergleichen, später auch ggf. ein Konto zu verwalten, ...
Auf zahlreichen Internetseiten gibt es Rechner, die dabei helfen können, die Summe des Taschengeldes gemeinsam mit den Kindern festzulegen. Dabei werden immer das Haushaltseinkommen und das Alter des Kindes berücksichtigt. Aber auch das sind nur Richtlinien. Jede Familie sollte nach eigenem Ermessen und finanziellen Möglichkeiten die Höhe des Taschengeldes festlegen.
Ab 15 Jahren dürfen sich Jugendliche das Taschengeld durch einen Ferien- oder Studentenjob aufbessern. In den Jugendinformationszentren Eupen und St. Vith erhalten Sie Infos zu den Themen Taschengeld, Ferien- und Studentenjob und Jugendkonten.
Weitere Infos auf jugendinfo.be.
Bild: Jugendbüro