Card Stop gehört der privaten Gesellschaft Worldline, ein europäischer Marktführer auf dem Gebiet von Zahlungen und Transaktionsdiensten. Gegen ein derartiges Unternehmen ist es leider auf Anhieb nicht möglich, eine Sammelklage wegen Nichteinhaltung der Sprachengesetzgebung einzureichen. Denn es handelt sich bei Card Stop nicht um ein Unternehmen, welches einen Auftrag im öffentlichen Interesse ausführt.
Allerdings muss im Prinzip jede Bank in Belgien Zugang zu Basisbankdienstleistungen gewähren. Dazu gehören unter anderem das Führen und die Verwaltung eines Kontos, das Abheben von Geld, die Zahlung per Banklastschrift, das Ausführen von Daueraufträgen und die Zahlung mit Zahlungsinstrumenten, wie zum Beispiel mit einer Kreditkarte. Und genau diese Bankdienstleistungen können sehr wohl ein Auftrag im öffentlichen Interesse sein.
Aus diesem Grunde sucht die Verbraucherschutzzentrale Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in der Vergangenheit zwecks Sperrung ihrer verloren gegangenen Bancontact-Karte bei Card Stop gemeldet hatten und sich nicht in ihrer Muttersprache haben äußern können. Diese negativen Erfahrungsberichte von Betroffenen könnten einer Klage nämlich zusätzliches Gewicht verleihen.
In Absprache mit den Anwälten und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft tendiert die Verbraucherschutzzentrale in Richtung einer Unterlassungsklage. Offen hingegen sind hingegen zum derzeitigen Stand noch die Fragen, welches Finanzinstitut ins Visier genommen, welches Zwangsgeld verlangt und ob die Gesellschaft Worldline ebenfalls in das Verfahren mit einbezogen werden soll.
Betroffene können sich telefonisch oder per Mail an die VSZ wenden. Weitere Informationen sind unter www.vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien