Bei Problemen oder Schwierigkeiten haben Bürger das Recht, sich zu beschweren. Im bürokratischen Dschungel ist es dabei oft nicht leicht, den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Vor diesem Hintergrund hatte das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Februar 2022 ein Dekret verabschiedet, um die Beschwerdeverfahren in der gesamten Deutschsprachigen Gemeinschaft zu vereinheitlichen. Dieses Regelwerk legte fest, wie Behörden oder öffentliche Einrichtungen mit Beschwerden umgehen sollen und sah vor, dass die Verbraucherschutzzentrale einen solchen neutralen Dienst aufbauen solle.
Rund ein Jahr später ist es soweit. Ab sofort kann sich jeder Bürger an die Beschwerdeauskunft wenden. Dort erhält er erste Informationen und wird an die für seine Beschwerde zuständige Stelle verwiesen. Wenn nun jemand schon irgendwo eine Beschwerde eingereicht hat, kann die Beschwerdeauskunft noch weitere Informationen über den Beschwerdeablauf und insbesondere über die eigenen Rechte in diesem Beschwerdeprozess geben.
Um die Dienste der Auskunft in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss die Einrichtung ihren Sitz im Gebiet deutscher Sprache haben. Zum anderen muss es sich um eine Behörde, eine öffentliche Instanz oder eine Einrichtung mit einem öffentlichen Auftrag handeln. Dazu zählen unter anderem die Öffentlichen Sozialhilfezentren, das Ministerium der DG, die Gemeinden oder Schulen, Bibliotheken, Altenheime, der BRF oder aber die Verbraucherschutzzentrale selbst. Bei Problemen mit Einrichtungen beziehungsweise Dienstleistern aus dem privaten Sektor (Handwerker, Restaurants, Ärzte,…) wird die Beschwerdeauskunft nicht aktiv.
Die Beschwerdeauskunft ist sowohl telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800/9 88 88 als auch per E-Mail an buerger@beschwerde-auskunft.be erreichbar. Persönliche Beratungsgespräche sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Infos sind unter der Adresse beschwerdeauskunft.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien