Die Regelungen bezüglich der begrenzten Zufahrtsbestimmungen betreffen nur Dieselfahrzeuge. Deren Besitzer sollten vorab online prüfen, ob ihr Fahrzeug die Niedrigemissionszone befahren darf oder nicht. Die betroffenen Städte haben Internetseiten eingerichtet, auf denen man dies abfragen kann. Die Umweltzone selbst ist durch eine Beschilderung abgegrenzt, die einen Kreis mit rotem Rand und ein Auto zeigt, das Rauch aus dem Auspuff ausstößt.
Tagespass ist teuer
Für Fahrzeuge, die den Kriterien nicht entsprechen, gibt es eine Ausnahmemöglichkeit - allerdings eine teure. Denn zum Preis von 35 Euro können deren Besitzer - entweder vorab oder bis spätestens am Tag nach dem Befahren der LEZ - einen Tagespass erwerben und sich während 24 Stunden mit ihrem Fahrzeug in der Zone bewegen. Für Antwerpen und Gent ist es bis zu acht Mal, in Brüssel bis zu 24 Mal im Jahr möglich, einen solchen Tagespass zu kaufen.
Günstiger als der Kauf eines Tagespasses ist es, mit dem Zug anzureisen oder einen der vielen Park-&-Ride-Parkplätze anzusteuern und von dort aus mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Stadtzentrum zu fahren.
Saftige Bußgelder
Die Kontrolle der Fahrzeuge, die in die LEZ hineinfahren, erfolgt mittels ANPR-Kameras, die 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen in der Woche aktiv sind. Die Halter von nicht zugelassenen Fahrzeugen beziehungsweise von Fahrzeugen ohne Tagespass erwartet ein saftiger Bußgeldbescheid: In Brüssel sind dies 350 Euro. In Antwerpen sind es beim ersten Verstoß 150 Euro, beim zweiten bereits 250 Euro und ab dem dritten Vergehen sind ebenfalls 350 Euro Strafe zu zahlen.
Wallonie zieht nach
In der Wallonie wurde die Einführung bereits mehrfach aufgeschoben. Inzwischen steht der rechtliche Rahmen und werden die Umweltzonen stufenweise eingeführt. In einer ersten Phase haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine Niedrigemissionszone auf ihrem Gebiet einzurichten. In der zweiten Phase wird es eine einheitliche Umweltzone für die gesamte Wallonie geben. Das Fahrverbot wird ab 2025 schrittweise eingeführt. 2025 betrifft es alle Dieselfahrzeuge mit der Klasse Euro 0, 1, 2 und 3 und ab 2030 dürfen dann überhaupt keine Dieselfahrzeuge mehr auf wallonischen Straßen fahren.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien