Wenn sich ein Flug verspätet, hängt die Art und Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke und der Größe der Verspätung ab. So hat der Fluggast Anrecht auf Verpflegung, Erfrischungen, kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten und je nach Situation auf eine Hotelunterkunft, wenn der Flug bei kurzen Flugstrecken zwei Stunden Verspätung hat und wenn sich die Verspätung bei Flugstrecken ab einer Länge von 1.500 Kilometern auf drei bis vier Stunden beläuft. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung hat der Flugreisende das Recht, den Flug zu annullieren und den Ticketpreis zurückzuverlangen.
Annullierung
Wird der Flug annulliert, dann bieten sich dem Verbraucher zwei Möglichkeiten. Entweder besteht er auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder aber er verlangt den Ticketpreis zurück. In bestimmten Fällen muss die Fluggesellschaft ihm eine zusätzliche Entschädigung zahlen. Deren Höhe variiert zwischen 250 und 600 Euro und hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Annullierung ab.
Streiks und Überbuchungen
Bei Streiks berufen sich die Fluggesellschaften manchmal auf höhere Gewalt, so dass sie keine Entschädigung zahlen müssen. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang jedoch entschieden, dass dies nicht immer zutrifft. Wenn zum Beispiel die Fluglotsen streiken und alle Fluggesellschaften vom Flugausfall betroffen sind, kann das Argument der höheren Gewalt geltend gemacht werden. Wenn nun aber der Streik von den Gewerkschaften innerhalb einer Fluggesellschaft organisiert wird, muss die Airline die Entschädigung trotzdem zahlen.
Bei Überbuchungen gilt in etwa das gleiche wie bei Verspätungen. Die Fluggäste haben das Recht auf eine alternative Beförderung zum Zielort oder auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Wenn man trotz gültiger Tickets und Reservierungen nicht fliegen kann, entsteht Anspruch auf die oben erwähnte Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro.
Gepäckbeschädigung oder -verlust
Kommt das Gepäck nicht an oder ist beschädigt, muss der Betroffene dies sofort am Flughafen melden. Für die Verlustmeldung gibt es ein spezielles Formular. Anschließend muss der Geschädigte eine schriftliche Beschwerde einreichen und eine Entschädigung verlangen. Wurde der Koffer beschädigt, muss die Beschwerde innerhalb einer Woche schriftlich eingereicht werden. Bei Gepäckverlust hat der Betroffene dafür 21 Tage Zeit. Hat der Fluggast eine Gepäckversicherung abgeschlossen, kommt diese für den Schaden auf.
Flugärger-App
Für denjenigen, der sich genauer über die Bestimmungen und Regeln informieren möchte, empfiehlt sich die Flugärger-App. Dieses Selbsthilfe-Tool wurde von der Verbraucherzentrale NRW herausgegeben und ermöglicht es dem Verbraucher, seine Ansprüche kostenlos zu prüfen und zu berechnen. Diese App ist auch für Belgien gültig, weil es sich ja um EU-Recht handelt.
Weitere Infos sind unter www.vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien