Sehr oft sind es ältere Menschen, die ins Visier dieser Vertreter geraten. Vielfach werden diese mit dem Argument geködert, dass bestimmte Arbeiten – wie etwa die Säuberung von Dachrinnen oder Asphaltierungsarbeiten – ziemlich dringend ausgeführt werden müssen und eigentlich keinen Aufschub dulden. Nicht selten versuchen diese Personen, ihre potentiellen Opfer mit professionell aussehendem Material zu überzeugen.
Bei den Vertretern von Energieversorgern verhält es sich so, dass sie Verbraucher unter Druck setzen und mit ihren Überredungskünsten und sehr viel Phantasie schnell zum Vertragsabschluss kommen wollen.
Die Ahnungslosigkeit der Verbraucher wird schamlos ausgenutzt, denn eines ist quasi allen Haustürgeschäften gemeinsam: Es wird teurer als im normalen Handel. Es gibt polizeilich dokumentierte Betrugsfälle, bei denen zum Beispiel Arbeiten am Dach gar nicht oder nur schlecht ausgeführt wurden, dem ahnungslosen Verbraucher jedoch ein hoher Betrag in Rechnung gestellt und dieser bestenfalls noch bar beglichen werden sollte.
Bei Verträgen mit Energieanbieter verhält es sich oft so, dass die Vertreter dem Verbraucher einen Vertrag aufschwatzen, den dieser in dieser Form gar nicht benötigt.
Nicht unter Druck setzen lassen
Wenn sich ein Vertreter an der Haustür präsentiert, sollte der Verbraucher auf jeden Fall eines tun: die Ruhe bewahren und sich nicht unter Druck setzen lassen. Denn nichts ist so dringend, dass es umgehend an der Haustür geklärt werden muss. Bei Aussagen wie „Das Angebot gilt nur heute!“ sollten beim Verbraucher die Alarmglocken schrillen und dieser im besten Fall umgehend die Tür schließen. Auch Energieverträge sollten nicht zwischen Tür und Angel abgeschlossen werden. Hier sollte der Verbraucher das schriftliche Angebot in Ruhe prüfen.
Widerrufsrecht
Falls der Betroffene nun doch unterschrieben hat, ist das kein Beinbruch. Denn es ist möglich, an der Haustüre abgeschlossene Verträge binnen 14 Tagen per Einschreiben zu widerrufen.
Bevor der Verbraucher einen Vertrag mit einem Handwerker oder einem Unternehmen abschließt, sollte er Angebote von anderen Firmen oder Handwerkern einholen und sich im Bekanntenkreis nach Referenzen erkundigen. Kommt es zum Vertragsabschluss, sollte der Verbraucher genau prüfen, ob der Vertrag genaue Angaben zu den anstehenden Arbeiten, den Anforderungen und dem Preis enthält. Es sollte nie der gesamte Rechnungsbetrag vorab in bar bezahlt werden, sondern stets allenfalls eine kleine Anzahlung. Der Verbraucher sollte sich an der Haustür nicht nötigen lassen, denn nicht vereinbarte Preise können angefochten werden.
Ist der Verbraucher nicht einverstanden, kann er entweder bei der Meldestelle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft oder bei der Polizei eine Klage einreichen. Letztere sollte auch zur Hilfe gerufen werden, wenn der Handwerker oder Anbieter aggressiv werden sollte.
Auskünfte erteilt die Verbraucherberatung. Weitere Infos sind unter www.vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien