Eines vorweg: Verbraucher dürfen jederzeit ihren Energieanbieter unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist wechseln. Sie müssen bei einem Wechsel auch keinerlei Entschädigung zahlen. Allerdings können einige Anbieter die komplette Jahresgebühr in Rechnung stellen, wenn der Kunde vor Ablauf des Vertrags kündigt. Andere Anbieter hingegen berechnen nur die Gebühr für die Anzahl Tage, an denen Strom oder Gas geliefert wurde.
Worauf gilt es zu achten?
Beim Abschluss eines Energievertrags ist der Preis das wichtigste Kriterium. Hier kann der Tarifsimulator auf der Seite compaccwape.be hilfreich sein. Aber auch andere Faktoren sollte der Verbraucher nicht aus den Augen verlieren. Soll der neue Vertrag zum Beispiel einen festen oder einen variablen Preis anwenden? Beim variablen Preis verändert sich der reine Energiepreis entsprechend der Preisschwankungen auf dem Energiemarkt, während dies beim festen Preis während der gesamten Vertragsdauer nicht der Fall ist. In beiden Fällen können sich während der Laufzeit des Vertrages jedoch die Transportkosten, die Verteilerkosten, die Steuern und die Abgaben verändern.
Auch sollte der Verbraucher sich entscheiden, ob er Strom aus fossilen Energieträgern beziehungsweise Atomstrom oder aber grünen Strom beziehen möchte. Greenpeace hat geprüft, wie "grün" die Anbieter wirklich sind und diese Angaben auch online gesetzt. Weitere Faktoren sind die Sprache des Kundendienstes oder aber die Frage, ob der Verbraucher die Rechnungen per E-Mail oder doch lieber mit der Post erhalten möchte. Ein letztes Kriterium sind die Zahlungsbedingungen. Hier hat der Kunde die Wahl zwischen einer Zahlung per Lastschrift oder per Überweisung.
Fester oder variabler Energievertrag?
Mittlerweile bieten einige Lieferanten wieder Verträge mit festen Tarifen an. Diese sind allerdings mitunter deutlich teurer als die variable Variante. So hat die föderale Energieregulierungsbehörde Creg ausgerechnet, wie hoch die Differenz zwischen variablen und festen Verträgen für den Verbraucher ausfällt. Im Juni 2023 betrug die Differenz zwischen dem günstigsten festen und dem billigsten variablen Gasvertrag in der Wallonie 330 Euro pro Jahr. Für Strom liegt diese Differenz zwischen dem günstigsten festen und variablen Vertrag bei 192 Euro pro Jahr. Aufgrund dieses großen Preisunterschieds raten die Verbraucherschutzorganisationen aktuell davon ab, Verträge mit einem festen Preis abzuschließen. Die Verbraucher sollten die Entwicklung der Preise im Auge behalten und dann gegebenenfalls wechseln.
Wie verläuft der Wechsel?
Hat der Verbraucher sich für eine Tarifformel entschieden, sollte er die Vertragsbedingungen und vor allem das Kleingedruckte aufmerksam lesen. Wenn alles klar ist, kontaktiert er den neuen Anbieter entweder per Telefon oder über seine Webseite. Wird der Vertrag am Telefon abgeschlossen, wird der zu unterzeichnende Vertrag dem Neukunden schriftlich zugestellt. Wurde der Vertrag über Internet abgeschlossen, erhält er eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses.
Um den konkreten Wechsel kümmert sich der neue Anbieter. Er kündigt im Auftrag des Neukunden den Vertrag mit dem alten Anbieter und kontaktiert den Netzbetreiber (Ores für Strom und Resa für Gas). Der neue Anbieter ist dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der Wechsel problemlos über die Bühne gehen kann.
Widerruf
Wenn der Vertrag am Telefon, über Internet oder zu Hause abgeschlossen wurde, kann der Verbraucher ihn innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen. Der Verbraucher muss den Anbieter vor Ablauf der Frist entweder per E-Mail, per Fax oder mittels eines Einschreibens benachrichtigt. Ein spezieller Grund muss nicht genannt werden.
Weitere Infos sind im Netz unter vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien