Vermieter über Schimmelbefall informieren
Wenn ein Mieter in seiner Wohnung einen Schimmelbefall entdeckt, muss er den Eigentümer umgehend mündlich oder per Mail darüber in Kenntnis setzen. Versäumt er dies, kann er unter Umständen für den Schaden verantwortlich gemacht werden. Bleibt eine Reaktion des Vermieters aus, sollte der Mieter den Vermieter per Einschreiben informieren und den Befall mit Fotos dokumentieren. Zeigt auch dies keine Wirkung, bleibt dem Mieter nichts anderes übrig, als einen Friedensrichter zu kontaktieren. Vom Friedensrichter kann der Mieter die Ausführung der Arbeiten durch den Vermieter oder die Auflösung des Mietvertrags mit Entschädigung fordern.
Von eigenmächtigen Mietkürzungen sollte der Mieter absehen. Mietkürzungen sind nur möglich, wenn Mieter und Vermieter sich gemeinsam auf einen Betrag geeinigt haben oder wenn der Friedensrichter ein entsprechendes Urteil gefällt hat.
Wohnung prüfen lassen
Stellt ein Mieter einen größeren Schimmelbefall fest und sieht somit seine Gesundheit in Gefahr, kann er bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Untersuchung über die “gesundheitliche Zuträglichkeit” der Mietwohnung beantragen. Wird die Wohnung nach der Untersuchung als „unbewohnbar“ eingestuft werden, erhält der Mieter zum Beispiel Prioritätspunkte, um eine Sozialwohnung zu erhalten.
Schuldfrage klären
Die Frage, wer für einen Schaden aufkommen muss, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Bei einem Wasserschaden ist die Sachlage oft relativ einfach. Doch wenn es um Schimmelbefall im Schlafzimmer geht, der sich über Monate hinweg entwickelt hat, ist es nicht einfach zu klären, wer für den Schaden verantwortlich ist. Hat der Mieter die Wohnung ausreichend geheizt und gelüftet? Sind die Außenwände ausreichend gedämmt?
Schaden beheben (lassen)
Bei kleinen Schimmelpilzflecken raten Experten, hochprozentigen Alkohol zu verwenden Dieser sollte circa 30 Minuten auf die Schimmelpilzflecken einwirken und anschließend mit einem Tuch abgewischt werden. Größere Schimmelpilzschäden sollten hingegen durch ein Fachunternehmen begutachtet werden und von diesen beseitigt werden.
Lüften hilft
Damit sich Schimmel erst gar nicht bilden kann, ist gerade in dieser Jahreszeit richtiges Lüften das A und O. Das heißt: Es sollte ein vollständiger Luftaustausch vorgenommen werden. Dafür sind zwischen fünf und zehn Minuten ausreichend. Dieser Vorgang sollte bestenfalls drei- bis viermal am Tag wiederholt werden. Das optimale Lüften hängt auch von den Außentemperaturen ab: Je kälter es draußen ist, desto kürzer, aber öfters sollte gelüftet werden.
Ausreichend heizen
Das ausreichende und richtige Heizen der Wohnung zählt zu den Pflichten des Mieters. Auch in Zeiten hoher Heizkosten sollte darauf geachtet werden, dass die Wohnung nicht zu sehr auskühlt. In Zimmern, die nicht so häufig genutzt werden, sollte die Heizung folglich nie vollständig abgeschaltet werden.
Als optimale Raumtemperatur gelten im Wohnbereich 20 °C und im Schlafzimmer 17°C. Hilfreich sind sogenannte Hygrometer, mit denen die Raumfeuchte gemessen werden kann und die für relativ wenig Geld im Handel erhältlich sind. Das ideale Raumklima liegt zwischen 45 und 55 Prozent relativer Feuchtigkeit bei circa 20° Celsius. Spätestens bei 60% Luftfeuchtigkeit muss gelüftet werden.
Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale