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Verbrauchertipp: Weihnachtstipps fürs Shopping

06.12.202309:00
  • Verbrauchertipp
Weihnachtsgeschenke
Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia

Der erste Schnee ist da, hin und wieder tanzen Schneeflocken vom Himmel und die Weihnachtsmärkte verbreiten festliche Stimmung. Der beste Moment also, sich auch Gedanken über Weihnachtsgeschenke zu machen. Doch was, wenn das Geschenk nicht gefällt oder sogar einen Defekt hat? 

Viele Käufer glauben, dass sie ein Produkt, das ihnen nicht gefällt, innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf problemlos umtauschen können. Dem ist aber nicht so.

Umtausch nicht immer möglich

Denn ein Umtauschrecht gibt es nur – und zudem nur unter bestimmten Bedingungen - für Ware, die über das Internet gekauft wurde. Für Waren, die in einem normalen Geschäft erworben werden, gibt es kein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch beziehungsweise Rückgabe. Hier ist der Verbraucher auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, sich vor dem Kauf nach den Umtauschmöglichkeiten zu erkundigen.

Beim Online-Shopping sind die Regeln deutlich: Innerhalb von 14 Tagen darf der Käufer von seinem Kauf zurücktreten. Es gibt aber einige Ausnahmen. So gilt das Rückgaberecht nicht für Lebensmittel oder für Produkte, die in einer Folie verpackt sind und von denen diese dann entfernt worden ist. Eine weitere Ausnahme stellen Sonderanfertigungen dar, beispielsweise bei einer Gravur. Das Rückgaberecht ist auch eine Ausnahme. Wenn ein solches Recht besteht, dann kann es sein, dass die Rücksendungskosten zu Lasten des Käufers gehen. Auch hier gilt: sich im Vorfeld genau informieren.

Zweijährige Mindestgarantie bei einem Defekt

Wenn das erworbene Produkt Mängel oder sogar einen Defekt aufweist, sollte der Käufer zum Geschäft zurückgehen oder - im Falle eines Internet-Kaufs - den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen, dass das Gerät nicht funktioniert. Falls eine zeitnahe Reaktion des Verkäufers ausbleibt, sollte der Käufer den Verkäufer per Einschreiben informieren. Wichtig ist, dass der Verkäufer rechtzeitig informiert wird.

In der Europäischen Union beträgt die Mindestgarantie für alle neu erworbenen Produkte 2 Jahre. Seit Juni 2022 wird davon ausgegangen, dass ein Mangel, der innerhalb dieser Frist auftritt, bereits beim Kauf bestanden hat. Der Verkäufer muss dann die Ware kostenlos reparieren oder ersetzen. Ist beides nicht möglich, hat der Kunde Anspruch auf einen Preisnachlass oder auf eine Rückerstattung der Kaufsumme.

Bei Second-Hand-Waren kann die Gewährleistungsfrist im Vertrag verkürzt werden, jedoch darf sie nicht weniger als ein Jahr betragen. Fehlt eine klare Information, gilt auch hier eine zweijährige Garantie.

Stressfreies Einkaufen

Wer unnötigen Stress beim Shopping vermeiden möchte, sollte am besten Stoßzeiten wie etwa die Wochenenden meiden, im Vorfeld eine Einkaufsliste erstellen und die Einkaufsroute nach der Liste planen. Das macht Sinn und spart Zeit.

Nachhaltiges Geschenkpapier

Ein weiterer Tipp betrifft das Geschenkpapier. Hier gibt es nachhaltige Lösungen: so zum Beispiel Geschenkpapier aus selbstgemachten Collagen von alten Zeitschriften oder Werbebeilagen, Kalenderblättern, Notenblätter erstellen. Auch können Schuhkartons schön dekoriert oder Geschenke in ein anderes Geschenk eingepackt werden, wie zum Beispiel ein Kochbuch in ein Geschirrtuch. Der Fantasie sind da fast keine Grenzen gesetzt.

Weitere Infos sind unter www.vsz.be abrufbar.

Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale

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