Dating-Portale und Dating-Apps stehen hoch im Kurs. Immer mehr Menschen nutzen diese, um ihren Seelenverwandten zu finden, Freundschaften zu schließen oder aber den Partner fürs Leben kennenzulernen.
Das wissen auch Betrüger. Häufig versuchen sie, sich mithilfe von falschen Profilen das Vertrauen ihrer Opfer zu erschleichen und so an deren Geld zu kommen. Der angebliche Prinz oder die vermeintliche Prinzessin spielt dann mit den Gefühlen des Gegenübers, gaukelt die große Liebe vor. Und irgendwann benötigt er oder sie dann Geld. Sei es, um mit dem Flugzeug nach Belgien zu reisen, das Visum zu bezahlen oder aber um dringend benötigte Medikamente für ein erkranktes Familienmitglied zu kaufen. Der Fantasie der digitalen Romantikbetrüger sind keine Grenzen gesetzt.
Profil checken
Um sich vor einer solch bösen Überraschung zu schützen, sollte der Verbraucher zunächst das Profil von Prinz oder Prinzessin überprüfen. Viele sind mit einem Foto ausgestattet und dank der Google-Rückwärtssuche ist leicht zu ermitteln, ob dieses Foto nicht schon auf anderen Portalen aufgetaucht ist. Auch sollte er es tunlichst vermeiden, persönliche Daten oder Informationen preiszugeben und sich argwöhnisch gegenüber allzu tränenreichen Geschichten zeigen. Und spätestens bei der Bitte um Geld sollten die Alarmglocken schrillen und der Verbraucher sich die Frage stellen, warum gerade er und nicht etwa ein Angehöriger der Familie um Geld gebeten wird. Auf keinen Fall sollte er tatsächlich Geld überweisen.
Schwarze Schafe
Viele Dating-Portale sind seriös. Aber nicht alle. So warnt etwa das Europäische Verbraucherzentrum in den Niederlanden vor sogenannten Probe-Abos bei ausländischen Dating-Websites. Besonders bei Abos mit Plattformen in Ländern wie Ungarn, der Slowakei und Irland gab es viele Probleme. Nach Ablauf der Probezeit entsteht dort oft auch ohne Zustimmung des Verbrauchers automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement. Und bei Nichtzahlung flattert Post von Inkassobüros oder Anwälten ins Haus.
Gesetzliche Vorgaben
Ist dies der Fall, sollte der Verbraucher zunächst prüfen, ob die Dating-Website die gesetzlichen Vorschriften einhält. So muss die Website deutliche Bedingungen über das Abo enthalten. Im Klartext bedeutet dies: Wie teuer ist das Abo? Für wie lange wird es abgeschlossen? Bis wann kann es gekündigt werden? Auf der Webseite muss deutlich erkennbar sein, dass der Verbraucher ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Ist dem nicht so, dann ist das Abo ungültig. Außerdem hat er 14 Tage Bedenkzeit. Innerhalb dieser Frist darf der Verbraucher das Abo ohne Angabe von Gründen kündigen. Und auch dies muss auf der Website vermerkt sein.
Unerwünschte Post
Hat die Partnerbörse zu Unrecht Geld eingezogen hat, sollte der Geschädigte sich an seine Bank oder den Kreditkartenanbieter wenden, um das Geld zurückzufordern. Und für den Fall, dass die Partnerbörse sich nicht an die Regeln gehalten hat und trotzdem Post von einem Inkassobüro oder einem Anwalt im Briefkasten des Nutzers landet, sollte dieser dem Absender einfach mitteilen, dass wegen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Regeln nicht gezahlt wird.
Weitere Infos zum Thema sind unter www.vsz.be abrufbar.
Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale