Jedes Jahr im Spätsommer flattert Immobilienbesitzer unliebsame Post von der Wallonischen Region ins Haus. Es handelt sich um den Bescheid über die Steuer, die auf Gebäude und Grundstücke zu entrichten ist.
Die Zahlung der Steuer, die mithilfe des indexierten Katastereinkommens berechnet wird, darf im Übrigen vom Besitzer nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Unter welchen Voraussetzungen Bewohner eine Ermäßigung erhalten können, erklärt Bernd Lorch von der Verbraucherschutzzentrale im Radio-Interview im Player:
Verbraucherschutzzentrale