Ein Jugendlicher darf beispielsweise schon ab dem Alter von 15 Jahren einen Ferienjob ausüben, wenn er das zweite Sekundarschuljahr absolviert hat. Ob er dieses bestanden hat, spielt dabei keine Rolle. Diejenigen, bei denen das nicht der Fall ist, dürfen erst mit 16 Jahren einem Ferienjob nachgehen.
Steuerliche und sozialrechtliche Höchstgrenzen
Damit der Jugendliche steuerlich weiterhin zu Lasten der Eltern bleibt, darf er jährlich eine bestimmte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. Übersteigt er diese, wirkt sich dies negativ auf die eigene Besteuerung oder auf die Steuern der Eltern aus. Auch in Sachen Arbeitsstunden gibt es eine Höchstgrenze. Diese wurde für das Jahr 2023 auf 600 statt wie bisher 475 Stunden pro Jahr erhöht.
Tipps zur Jobsuche
Das Angebot an Studentenjobs ist begrenzt. Aus diesem Grund müssen die Jugendlichen bei der Jobsuche viel Eigeninitiative und Flexibilität an den Tag legen und vor allem nicht bis zur letzten Sekunde warten. Auch ist es wichtig, viele Möglichkeiten bei der Suche auszuschöpfen: Internet, Zeitungen, im Familien- und Freundeskreis nachfragen, spontan bei Unternehmen vorstellig werden oder aber die Angebote der Zeitarbeitsagenturen konsultieren. Auch empfiehlt es sich, Bewerbungsdokumente vorzubereiten.
Infoveranstaltungen am 8. und 15. März
Am 8. und 15. März können die Jugendlichen sich zwischen 13 und 17 Uhr in die Büros der Jugendinfo in Eupen und Sankt Vith begeben. Die Mitarbeiter geben in dieser Zeit Tipps zur Suche, bieten Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsschreiben und Lebensläufen und erteilen Infos zur Gesetzgebung. Für diejenigen, denen es nicht möglich ist, an einer der Infoveranstaltungen teilzunehmen, wird zudem am 8. März von 19-21 Uhr eine Zoom-Sprechstunde angeboten. Anmeldungen über info@jugendinfo.be
Alle weiteren Informationen gibt es auf www.jugendinfo.be
Infos: David Langela, Jugendinfo