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Kompass: Studium beenden oder abbrechen

24.08.202311:00
  • Kompass
Schülerin lernt am Laptop mit Notizblock (Illustrationsbild: ©Antonio Guillen Fernández/Panthermedia)
Illustrationsbild: ©Antonio Guillen Fernández/Panthermedia

Wer sein Studium beendet oder abgebrochen hat, muss einiges beachten. Denn die Veränderung des Statuts hat Einfluss auf soziale Aspekte und Leistungen wie etwa das Kindergeld.  

Als Arbeitsuchender eintragen

Studenten, die ihr Studium abgeschlossen haben, sollten sich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Arbeitsuchender eintragen. Dadurch bleiben soziale Rechte wie zum Beispiel die Familienzulagen aufrechterhalten. Mit der Eintragung beginnt die Berufseingliederungszeit, welche 310 Arbeitstage andauert. In dieser Zeit muss der Betroffene aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen. Das Arbeitsamt lädt den Arbeitsuchenden regelmäßig vor, um dessen Bemühungen zu überprüfen. Bis zum 30. September seines letzten Studienjahres darf der Student noch unter einem Studentenvertrag arbeiten.

Krankenversicherung

Während der Berufseingliederungszeit darf der Arbeitsuchende - insofern er noch keine 25 Jahre alt ist - weiterhin unter dem Namen der Eltern krankenversichert bleiben. Sobald er eine Arbeit gefunden hat oder die Berufseingliederungszeit abgelaufen ist und allerspätestens mit 25 Jahren muss er sich selbst bei einer Krankenkasse seiner Wahl einschreiben.

Und bei Nachprüfungen?

Es ist erst möglich, sich nach dem offiziellen Ende des Schuljahres, das heißt nach den Nachprüfungen, der Ferienarbeit oder dem Praktikum beim Arbeitsamt als Arbeitsuchender einzutragen. Dann sollte der Betroffene aber nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Denn erst am Tag der Einschreibung beginnt die 310-tägige Berufseingliederungszeit, während der die Eltern auch in diesem Fall das Kindergeld erhalten.

Und im Falle eines Studienabbruchs?

Wer sein Studium abbricht, muss sich als erstes im Sekretariat der Schule eine Bescheinigung mit dem Datum des Abbruchs ausstellen lassen. Dieses Dokument wird von einigen Organisationen und Einrichtungen für weitere Schritte verlangt. Auch in diesem Fall sollte die Eintragung als Arbeitsuchender schnellstmöglich erfolgen.

Übrigens: Wer sein Studium während des Schuljahrs entweder ganz abbricht, die Unterrichte nur noch unregelmäßig besucht oder die Prüfungen nicht ablegt, muss die Studienbeihilfe teilweise zurückzahlen. Informieren sollte der Studienabbrecher sich ebenfalls bei seiner Schule hinsichtlich einer möglichen Rückerstattung der Einschreibegebühr.

Weitere Infos sind abrufbar unter jugendinfo.be. Über die verschiedenen Aspekte des Kindergeldes informiert das Familienportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Infos: David Langela, Jugendinfo

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