Grundsätzlich gilt: Wer in den Genuss der gesetzlich festgelegten 20 Urlaubstage kommen möchte, muss das gesamte vorherige Jahr gearbeitet haben. Ein Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch auf rund zwei bezahlte Urlaubstage pro gearbeiteten Monat im Jahr 2023. Derjenige, der sein Studium im Sommer 2023 beendet und schnell einen Job gefunden hat, darf sich also auf ungefähr zehn bezahlte Urlaubstage in diesem Jahr freuen.
Bedingung
Zu diesen Urlaubstagen gesellt sich für bestimmte Studienabgänger dann noch der Jugendurlaub hinzu. Um diesen im Jahr 2024 in Anspruch nehmen zu können, muss der Betroffene aber mehrere Bedingungen erfüllen. So muss er am 31. Dezember 2023 jünger als 25 Jahre gewesen sein und seine Studien inklusive Abschlussarbeit, seine Lehre oder die Ausbildung im Jahr 2023 beendet oder abgebrochen haben. Zudem muss er während des Jahres 2023 mindestens einen Monat lang durch einen oder mehrere Arbeitsverträge nach dem Ende der Studien gebunden gewesen sein. Bei diesem Beschäftigungsverhältnis darf es sich jedoch nicht um einen Studentenjob gehandelt haben und es muss mindestens 13 Arbeitstage oder gleichwertige Tage - wie etwa Krankheitstage – umfassen.
Der Jugendurlaub darf allerdings erst in Anspruch genommen werden, wenn die gesetzlichen Urlaubstage aufgebraucht sind. Da es sich beim Jugendurlaub um ein gesetzliches verankertes Recht handelt, dürfen Arbeitgeber diesen nicht verweigern.
Vergütung
Die Jugendurlaube werden vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung finanziert und nicht vom Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung in Höhe von 65% seines Bruttogehalts. Diese ist jedoch auf einen Maximalbetrag von 2.782,26 Euro brutto pro Monat für eine Vollzeitanstellung gedeckelt.
Weitere Infos sind unter https://inforjeunes.be/les-vacances-jeunes-comment-en-profiter/ abrufbar.
Infos: David Langela, Jugendinfo