Über das Programm Erasmus+ werden von der Schule über die berufliche Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung alle Bildungsbereiche gefördert. Unterschieden wird zwischen zwei verschiedenen Aktivitäten.
Für Lernende und Lehrende
Zum einen gibt es die Auslandsaufenthalte für Lernende. Dabei kann es sich um einen Schüleraustausch, ein Praktikum oder andere Formen von Lernaufenthalten im Ausland handeln. Zum anderen wird mittels dieser Förderprogramme die Mobilität des Bildungspersonals unterstützt – entweder in Form einer Teilnahme an bestehenden Weiterbildungsformaten im Ausland oder als Job Shadowing in einer anderen europäischen Einrichtung.
Im Jugendbereich können internationale Austausche zwischen Jugendlichen oder aber zwischen Jugendarbeitern stattfinden. Zudem können Jugendliche Partizipations- oder Solidaritätsprojekte gestalten. Seit dem vergangenen Jahr werden auch internationale Austausche von Sportpersonal gefördert.
Deadlines
Wer in den Genuss europäischer Fördergelder kommen möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Nationalen Agentur im Jugendbüro stellen. Je nach Projektart gelten unterschiedliche Antragsfristen im Laufe eines Jahres. Bis zum 20. Februar um 12 Uhr können Projektanträge in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung von Projektanträgen für Partnerschaftsprojekte in den Bereichen Bildung und Jugend ist etwas länger und geht bis zum 5. März um 12 Uhr.
Nationale Agentur berät und unterstützt
Wer noch nie einen Antrag eingereicht oder ein Projekt aufgestellt hat, kann sich an die Nationale Agentur im Jugendbüro wenden. Das dortige Beraterteam steht zur Verfügung und gibt Hilfestellung, um die Projektidee zu konkretisieren, die Umsetzung zu planen und den Antrag auszufüllen.
Weitere Informationen sind telefonisch (087/ 56 09 79) und per Mail (erasmusplus@jugendbuero.be) erhältlich unter www.jugendbuero.be abrufbar.
Infos: Julia Duyster, Jugendbüro