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Verbrauchertipp: Gaszulage für Mieter

22.03.202309:00
  • Verbrauchertipp

Viele Menschen in der DG - vor allem im Norden Ostbelgiens - heizen mit Gas und ihnen wurde in den letzten Wochen schon automatisch ihre Gasprämie auf ihr Konto gutgeschrieben. In einem bestimmten Fall könnte es allerdings aufgrund bürokratischer Hürden vorkommen, dass Mieter leer ausgehen.

Neben den Besitzern von Ölheizungen kamen auch die Gaskunden in den Genuss einer staatlichen Prämie. Ja nach vertraglicher Situation zum 30. September letzten Jahres hatte der Gaskunde Anrecht auf eine Prämie in Höhe von 270 €. Diese wurde normalerweise Ende Dezember automatisch ausgezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er diese bis zum 30. April auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums anfragen. In einer zweiten Phase wurde eine zusätzliche Prämie in Höhe von 405 € zuerkannt. Deren Auszahlung hängt wiederum von der vertraglichen Situation zum 31. Dezember 2022 ab. All das gilt wohlbemerkt für die Verbraucher, die einen eigenen Gaszähler haben.

Aber auch Personen, die in einem Mehrfamilienhaus ohne eigenen sondern nur mit einem kollektiven Gaszähler leben, haben Anrecht auf diese Prämie. Zur Beantragung dieser Prämie benötigen sie allerdings eine sogenannte ZDU-Nummer. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine Unternehmensnummer oder eine Mehrwertsteuernummer. Während größere Wohnkomplexe mit Verwaltung immer über eine derartige Nummer verfügen, ist dies bei eher kleineren Mehrparteienhäuser – wie es deren vielfach in Ostbelgien gibt – nicht der Fall. Wenn es keine Gebäudeverwaltung gibt, die dem Mieter diese Nummer geben kann, dann muss der Vermieter eine fiktive Nummer anfragen. Erst mit dieser Nummer kann der Mieter die Gaszulage anfordern.

Beantragung der ZDU-Nummer

Die Prozedur ist einfach: Benötigt werden die Gasrechnung vom Monat September 2022 sowie ein Kartenlesegerät mit Ausweis und PIN-Code. Alternativ kann auch die App „itsme“ verwendet werden. Dann wird in sieben Arbeitsschritten die ZDU-Nummer über ein Online-Formular beantragt. Auf der Website der Verbraucherschutzzentrale befindet sich eine Anleitung, die jeden einzelnen Schritt nochmals erklärt. Die Beantragung der ZDU-Nummer ist im übrigen bedenkenlos, da die Nummer nur zu diesem Zweck genutzt wird. Sie hat anschließend keine Bedeutung mehr.

Zu guter Letzt teilt der Vermieter dem Mieter die Nummer mit. Der kann dann online auf der Seite des Wirtschaftsministeriums das Antragsformular mit der fiktiven ZDU-Nummer für Mieter ausfüllen. Es ist auch möglich, das Formular auszudrucken und den Antrag per Post einzureichen. Die Erfahrungen mit der Heizölprämie haben allerdings gezeigt, dass es bei der Bearbeitung der Anträge auf Papier zu extremen Verzögerungen kommen kann. Darum empfiehlt es sich, die Zulage online zu beantragen.

Weitere Infos sind im Netz unter www.vsz.be abrufbar.

Infos: Bernd Lorch, VSZ Ostbelgien

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